Spartipps zur Autoversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist wortsinngemäß verpflichtend und springt bei Schäden Dritter ein, während solche am eigenen Fahrzeug durch eine freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt werden. Viele Autofahrer wollen darauf nicht verzichten und zugleich sparen – wie das geht, erfahren Sie hier.
Risikoprofil, Zahlungsrhythmus und Verhandlungsmomentum
Die Beitragshöhe bemisst sich grundsätzlich an Ihrem persönlichen Risikoprofil, das die Versicherungen anhand Ihrer Angaben erstellen. Diese sollten zwar einer eher vorsichtigen Einschätzung unterliegen (etwa hinsichtlich der jährlichen Fahrleistung), aber stets wahrheitsgemäß und niemals vorsätzlichen falsch sein, andernfalls drohen empfindliche Vertragsstrafen.
Wenn sich ein Merkmal ändert, müssen Sie dies umgehend Ihrer Versicherung mitteilen, die anschließend Ihren Beitrag neu berechnet. Diesen sollten Sie jährlich einzahlen, was sich im Vergleich zu einer halb- oder vierteljährlichen Zahlung am günstigsten darstellt. Zudem räumt Ihnen eine Prämienerhöhung ohne Mehrleistung – so unliebsam sie auch sein mag – ein außerordentliches Kündigungsrecht ein und damit die Gelegenheit, den Vertrag neu zu verhandeln und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln.
Vor dem Autokauf: Flexible Typ- und starre Regionalklassen
Autokäufer sind zwar oftmals Gewohnheitstiere und halten an ihrer Lieblingsmarke fest, doch zumindest bei der Modellauswahl lohnt sich der genaue Vergleich. Hierfür erstellt der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) ein Register, das aktuell über 27.000 Pkws hinsichtlich ihrer jeweiligen Schadenshäufigkeit und Reparaturkosten einstuft: Je höher die Typklasse, desto höher der Beitragsaufschlag.
Die Regionalklasse hingegen spiegelt die Unfallbilanz der Region wider und umfasst deutschlandweit 415 Zulassungsbezirke, die nicht nur untereinander, sondern auch innerhalb teils starken Schwankungen unterworfen sind. Viele Versicherer nutzen daher als präzisere Standortbestimmung die Postleitzahl. Möglichkeiten zum Sparen ergeben sich hier leider nicht, da das Auto an den Hauptwohnsitz gebunden ist und nicht mehr an einem gegebenenfalls günstigeren Zweitwohnsitz angemeldet werden darf.
Selbstbeteiligung und Zweitwagenregelung
Sie erhalten Ermäßigungen, falls Sie eine Werkstattbindung eingehen oder eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Bei Letzterem tragen Sie kleinere Schäden selbst und sparen Ihrem Versicherer Verwaltungskosten, was dieser mit einem Rabatt belohnt. Statistisch gesehen fahren Teilkaskoversicherte mit einer Selbstbeteiligung von 150 € am besten, Vollkaskoversicherte zahlen idealerweise mindestens das Doppelte. Mehr zu diesen beiden Versicherungsarten lesen Sie hier.
Außerdem sollten Sie den Fahrerkreis möglichst klein halten, da – mit Ausnahme des verehelichten oder eingetragenen Partners – jeder weitere Nutzer des Fahrzeugs die Prämie nach oben treibt. Das könnte beispielsweise der Sprössling sein, der gerade den Führerschein gemacht hat und nun sogar mit dem ersten eigenen Auto in der Einfahrt steht. Dieses sollte – falls möglich – als Zweitwagen der Eltern oder des Partners angemeldet werden, denn Fahranfänger fallen unter die teure Schadenfreiheitsklasse SF 0, womit sich der Grundbetrag der Haftpflichtversicherung ungefähr verdoppelt.