Kfz-Versicherung: Eine Gleichung mit vielen Unbekannten
Nachdem wir bereits gestern berichtet hatten, was es bei einem Kfz-Versicherungswechsel zu beachten gilt, folgt heute Teil 2. Die Autoversicherung gehört in Deutschland – neben den Sozialversicherungen – zu den wenigen Pflichtversicherungen.
Der Grund: Seitens des Gesetzgebers wird von einer Gefährdungshaftung ausgegangen, allein der Betrieb eines motorgetriebenen Fahrzeugs gilt als potenziell gefährlich. Die Kfz-Versicherung soll daher einer Situation vorbeugen, in der es zu Sach- und Personenschäden kommt, ohne dass einer der Beteiligten über eine entsprechende Absicherung verfügt.
Trotz dieses Charakters der Autoversicherung kennen viele Autofahrer nur die Grundzüge der Kfz-Versicherung und verschenken dadurch Jahr für Jahr bares Geld, indem sie vorhandenes Einsparpotenzial nicht nutzen.
Die Autoversicherung: Ein Buch mit 7 Siegeln?
Grundsätzlich muss ein Deutschland jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zumindest eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese deckt Personen- und Sachschäden im Fall eines Unfalls. Allerdings ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht die einzige Autoversicherung. Parallel dazu haben Autofahrer die Möglichkeit, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Hier wird zwischen Teil- und Vollkasko unterschieden. Beide decken Schäden am eigenen Fahrzeug – allerdings in unterschiedlichem Umfang.
Kfz-Versicherung – was muss ich wissen
Besonders interessant im Zusammenhang mit der Kfz-Versicherung ist natürlich der Beitrag. Dieser richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren, wie der Motorleistung, Modell und Hersteller (Fahrzeugklasse) oder dem Wohnort des Halters (Regionalklasse). Alle diese Punkte können die Prämie der Autoversicherung beeinflussen – und helfen beim Sparen, etwa über die Fahrzeugklasse.
Darüber hinaus arbeiten die Autoversicherer mit einem System, das viele zwar dem Namen nach kennen, aber immer noch falsche Vorstellungen davon haben. Die Rede ist von den sogenannten Schadenfreiheitsklassen/dem Schadenfreiheitsrabatt. Jeder dieser Klassen ist ein Prozentwert zugeordnet, welcher in die Beitragsberechnung einfließt, und der sich nach der „Schadenshistorie“ des Fahrers richtet. Fahranfänger werden in den Schadenfreiheitsklassen besonders hoch eingestuft. Je länger der unfallfreie Zeitraum, umso niedriger die Schadenfreiheitsklasse und der zugehörige Beitrag.
Kommt es zu einem Unfall, werden betroffene Versicherungsnehmer wieder höher eingestuft. Übrigens lohnt es sich mitunter, den Schaden aus eigener Tasche zu finanzieren – wenn der Mehrbetrag durch die neue Einstufung höher als die Schadenssumme ausfällt.
Rabattsystem der Autoversicherung
Neben diesen relativ einheitlichen Einflussgrößen auf die Beitragsentwicklung bieten viele Versicherer zusätzliche Möglichkeiten zum Sparen – unter anderem für Besitzer einer Garage oder für Wenigfahrer. Daneben werden Rabatte in der Autoversicherung auch für bestimmte Berufsgruppen oder junge Familien gewährt. Dahinter steht nicht nur das Kalkül der Versicherer im Wettbewerb um neue Kunden. Vielfach zeigen Statistiken, dass zum Beispiel Familien weniger häufig in Unfälle verwickelt sind als Singles.
Hinweis: Die meisten Verträge erstrecken sich über eine Laufzeit von 12 Monaten und können mit einer Frist von vier Wochen gekündigt (i. d. R. spätestens zum 30. November) werden.