KFZ-Versicherung: Diese Klauseln müssen Sie kennen
Auf dem Gebiet der Kfz-Versicherungen ist ein Dschungel entstanden, bei dem der Verbraucher manchmal nicht mehr durchblickt. Viele Klauseln und Vertragsbedingungen, sind aufgrund des Versicherungsfachchinesisch schwer zu durchblicken, doch in Wirklichkeit sind die wichtigsten Punkte wie Zweitwagenklausel, Mallorca-Police und Ruheversicherung schnell erklärt.
Der Direktversicherer AllSecur (www.allsecur.de), erklärt die wichtigsten begriffe rund um das Thema Kfz Versicherung.
Wichtige Klauseln bei der KFZ-Versicherung
Die Neupreisentschädigung
Wer plant sich einen neuen Wagen anzuschaffen, sollte sich Gedanken über die Neupreisentschädigung machen. Diese Vertragsoption zeigt den Wertverlust eines Wagens in den ersten Monaten nach dem Kauf an und schützt auch vor einigen finanziellen Einbußen. Der Versicherer ersetzt dem Erstbesitzer einen Totalschaden, nicht nur mit dem Wiederbeschaffungswert, sondern auch den Neupreis des Wagens. Verbraucher sollten hier die entsprechenden Angebote vergleichen, auch hinsichtlich der Dauer.
Die Klausel der Kaufwertentschädigung
Verschiedene Vollkaskoversicherungen haben eine sogenannte Kaufwertentschädigung enthalten. Das Besondere daran ist, hat der Versicherte bereits nach 24 Monaten nach dem Kauf des Wagens einen Totalschaden, so wird der Versicherer nicht nur den Fahrzeugwert der zum Unfallzeitpunkt bestand ersetzen, sondern den kompletten Wiederbeschaffungswert ab dem Datum der Zulassung.
Die Werkstattbindung
Eine Werkstattbindung ist so zu verstehen, dass die Reparatur des Wagens in einer Partnerwerkstatt des Versicherers erfolgt. Wer das in Anspruch nimmt, für den wird der Kaskoschutz günstiger. Darüber hinaus können Nutzer von einigen Zusatzdiensten wie etwa ein Hol- und Bringservice profitieren. Der reparaturbedürftige Wagen kann abgeholt oder gebracht werden, auch die Überlassung eines Ersatzwagens findet sich in der Werkstattbindung.
Beim Schaden am Mietwagen gilt es einige Dinge zu beachten.Die Zweitwagenklausel
Wer einen Zweitwagen versichert hat, der kann meist mit einer Einstufung in eine bessere Schadensfreiheitsklasse rechnen und infolgedessen mit einem höheren Schadenfreiheitsrabatt. Die Nachfrage beim Versicherer ob und inwieweit es sich lohnt mehrere Fahrzeuge beim gleichen Unternehmen versichert zu haben, lohnt fast immer.
Die Allgefahrendeckung
Wie der Name schon vermuten lässt, gibt diese Versicherungsklausel dem Autofahrer nicht nur gegen diverse, sondern gegen alle Gefahren Versicherungsschutz. Sollte etwas ausgeklammert sein in dem Vertrag, so ist dies nicht mitversichert. Dieser Versicherungsschutz ist damit noch ausdrücklicher als eine gewöhnliche Vollkaskoversicherung.
Die Klausel der Mallorca-Police
Wer sich entscheidet im Urlaub einen Wagen zu mieten, der sollte sich Informationen über die Mallorca-Police beschaffen. Normalerweise ist sie bereits in der lokalen Kfz-Versicherung schon enthalten. Sie kann unter Umständen die geringere Deckungssumme ausländischer Kfz-Haftpflichtversicherungen auf das deutsche Niveau anheben. Wer ausgiebig unterwegs ist, sollte den Geltungsbereich überprüfen. Die Mallorca-Police ist meist auf Europa begrenzt. Ausgewählte Versicherer bieten sogenannte Komfortpolicen an, die weltweiten Schutz anbieten.
Die “Grüne Karte” oder Internationale Versicherungskarte
Besser ist die Internationale Versicherungskarte bekannt als Grüne Karte. Ihr Zweck ist es im Ausland als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu gelten. Eine Neuerung gibt es dazu, bei Reisen die sich innerhalb der Europäischen Union befinden, muss die Grüne Karte nicht mehr mitgeführt werden. Für diesen Zweck zählt das amtliche Kennzeichen als Nachweis der Versicherung. Werden Fahrten außerhalb der EU unternommen, so sollten sich Autofahrer vorher informieren.
Die Schlichtungsstelle – Der Ombudsmann
Unter einem Ombudsmann kann ein Verbraucher eine kostenlose Schlichtungsstelle verstehen, die bei Problemen zwischen einem Versicherer und dem Kunden eingreift. Dazu muss allerdings die Voraussetzung bestehen, dass der Versicherer seine Entscheidung überprüfen darf. Eine Entscheidung des Ombudsmannes ist nur für den Versicherer bindend und das in Schadenssummen von bis zu 10.000 Euro (mehr dazu hier).
Die sogenannte Ruheversicherung
Wohnmobile oder Cabrios werden oft nur im Sommer gefahren. Für diese Saisonfahrer wird eine Ruheversicherung angeboten. Das sagt aus: wird das Fahrzeug nicht dauernd stillgelegt oder fährt es mit einem Saisonkennzeichen, so braucht der Versicherungsnehmer keinen Beitrag zu zahlen. Allerdings muss das Fahrzeug in einer Garage oder einem Hof stehen und darf nicht bewegt werden.
Die GAP-Deckung
Darunter versteht sich ein zusätzlicher Schutz bei geleasten Fahrzeugen. Besteht keine GAP-Deckung so wird von der Versicherungsgesellschaft bei einem Diebstahl oder einem Totalschaden nur der Wiederbeschaffungswert des Autos gezahlt.