Was man beim Kfz-Versicherungswechsel beachten sollte

Die Zeiten könnten nicht besser stehen, um über einen Kfz-Versicherungswechsel nachzudenken und einen Preisvergleich zu starten. Bis zum 30. November kann die aktuelle Versicherung noch ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Wer bei der Kfz-Versicherung einen Wechsel in Betracht zieht, sollte alle zu bezahlenden Beiträge genauestens vergleichen und nicht nur auf geringe Prozente für schadensfreie Jahre achten. Manche Versicherer führen mit der Reform der Schadenfreiheitsklassen neue Rabattstaffeln bei Neuabschlüssen ein. Wenn dann nämlich beispielsweise der Grundbeitrag der Versicherung erhöht wird, bringen die reduzierten Prozente nicht viel.

Wie hoch sollte die Kfz-Deckungssumme sein?

Der ADAC rät Folgendes: Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme ist keinenfalls ausreichend – sie sollte mindestens 50, aber am Besten 100 Millionen Euro betragen. Mit einer Vollkasko sollte bei einem Totalschaden oder gestohlenen Auto die Neupreisentschädigung bei sechs Monaten liegen, das ist das Mindeste. In sehr guten Verträgen findet sich oft Schutz bis zu 24 Monaten. Die Klausel für Wildschäden sollte genauestens gelesen werden. Oftmals übernimmt die Teilkasko nur Schäden, welche durch Rehe oder Wildschweine verursacht wurden, nicht aber Marderbisse oder Kollisionen mit anderen Tieren.

Bei sehr günstigen Policen sollte überprüft werden, wie weit man nach einem Schadensfall zurückgestuft wird. Die eher billigen Policen neigen zu schlechteren Rückstufungen. Selbst bei grober Fahrlässigkeit sollte sich in der Kaskoversicherung eine komplette Leistungsübernahmevereinbarung im Falle eines Schadens befinden. Die Ausnahmen bilden nur sehr grobe Fahrlässigkeit wie etwa den Schlüssel im Zündschloss stecken und sich dadurch das Auto entwenden lassen oder Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Mit einem Rabattschutz kann man dafür sorgen, dass man nach einem Unfall nicht in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse gestuft wird. Auch eine sehr nützliche Erweiterung der Haftpflichtversicherung stellt die Mallorca-Police dar, welche Unfälle mit Mietwagen im europäischen Ausland deckt.

Normalerweise kann die Kfz-Versicherung zum Ende des Kalenderjahres gewechselt werden, da Verträge meistens vom 1.1. bis zum 31.12. eines Jahres laufen. Daher gilt, die Kündigung bis spätestens 30.11.2011 für dieses Jahr noch beim Versicherer einzureichen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht im Regelfall nur bei Prämienerhöhungen.

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